"Kooperation statt Konkurrenz führt zu einem produktiveren und besseren Miteinander." Mit dieser Prämisse möchte ich Sie auf Ihrem Weg begleiten.


MEDIATION – WAS IST DAS?

 

Mediation ist seit dem Jahr 2004 im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Unter Mediation versteht dieses Gesetz „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

 

Pflichten des Mediators / der Mediatorin:

 

  • Durchführung einer Mediation nur unter freiwilliger Teilnahme der Parteien.
  • Verpflichtung, keine Vertretung, Beratung oder urteilende Funktion in diesem Konfliktfall zu übernehmen.
  • Persönliche und unmittelbare Durchführung der Mediation „nach bestem Wissen und Gewissen“.
  • Dokumentationspflichten hinsichtlich Beginn, gehöriger Fortsetzung und Ende der Mediation.
  • Aufklärungspflicht über Mediation und deren Rechtsfolgen.
  • Verpflichtung zur Allparteilichkeit.
  • Verpflichtung, das Ergebnis der Mediation schriftlich festzuhalten, wenn die Parteien dies wünschen.
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit über jene Tatsachen, die im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Diese Verpflichtung wird auch in Gerichtsverfahren anerkannt: Im Zivilprozess besteht ein Vernehmungsverbot (§320 Z4 ZPO) und im Strafprozess ein Aussageverweigerungsrecht (§157 Abs 1 Z 3 StPO).

 (Quelle: mediation aktuell 02/2014)

Online Mediation: Als Mediator engagieren Sie mich, die Rahmenbedingungen Ihres Gespräches zu setzen, daher schalte ich während der Online-Mediation einzelne TeilnehmerInnen stumm. Mit der Beauftragung der Mediation geben Sie mir hierfür auch Ihr Einverständnis. Weder Bild-, noch Tonaufnahme der Mediation ist gestattet oder vor Gericht verwendbar.