Laut Aussendung des ÖBM vom 19.11.2020 ist die Ausübung von Mediationen auch "in Präsenz" zulässig.

 

Hier die detaillierte Stellungnahme des ÖBM:

Stellungnahmen zur Ausübung von Mediation gem. COVID-19-NotMV

 

"... gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Betreten des Kundenbereichs von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen untersagt.

Bei den Dienstleistungen, die Mediatoren und Lebens- und Sozialberater erbringen, handelt es sich nicht um körpernahe Dienstleistungen.
Daher ist in diesen Fällen das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten und damit die Erbringung dieser Dienstleistungen „in Präsenz“ zulässig.
Die Vorgaben des § 5 Abs. 5 der Verordnung sind dabei einzuhalten. (u.a. Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Abstand)..."

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - S7 Krisenstab Covid-19

"Mediation ist in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –COVID-19-NotMV nicht als einer der verbotenen Berufe genannt. Es gilt daher kein Betretungsverbot und Mediationen können auch in Präsenz abgehalten werden. Es ist aber tunlichst auf Online-Mediation umzustellen (s. dazu unsere Guideline zur Video-Mediation vom 10.06.2020), welche nach Ansicht von Rechtsexpert*innen zurzeit jedenfalls auch für eingetragene Mediator*innen rechtlich möglich ist.

Allerdings ist bei Präsenz-Mediationen auf folgende Bedingungen zu achten:
- ausreichend große Räume (hier gilt ein Maß von 10m² pro Person)
- Mindestabstand von 1m
- Mund/Nasenschutz oder eine Plexiglasscheibe zwischen den einzelnen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben
- ausreichend lüften
- Desinfektionsmittel im Eingangsbereich
- Im Zeitraum zwischen 6h und 19h

Wie angeführt ist Mediation in den VO nicht ausdrücklich genannt – diese unsere (momentane) Meinung kann aber aus den allgemeinen Bestimmungen abgeleitet werden."

Dr.inBarbara Günther (für den Rechtsbeirat), Vorstandsmitglied und Leiterin des ÖBM-Rechtsbeirats